Unsere Schützengesellschaft

Aus der Geschichte der SG Seesen

Die ersten genauen Hinweise auf das Seesener Schützenwesen gibt uns die Stadtrechtsverleihungsurkunde vom 25. Juli 1428. Nach dieser Urkunde besaß Seesen schon vor der Erhebung zur Stadt eine Befestigung und daher zwangsläufig auch eine Einwohnerschaft, die zu einer minderstädtischen Gemeinschaft mit einer gewissen Verteidigungsfähigkeit zusammengeschlossen war. Diese Entwicklung zur Selbstverteidigung der Bürger wurde möglicherweise bereits mit dem Bau der Amtsburg 1282 eingeleitet, datierbar wurde sie jedoch erst mit der Verleihung der Stadtrechte 1428.

Eingedenk dieser Tatsache hat daher die Schützengesellschaft Seesen v. 1428 e.V. dieses Datum nach ihrer Wiederzulassung im Jahre 1949 in ihren Namen aufgenommen.

Im Jahre 1458 werden die Seesener Schützen zusammen mit denen von Gandersheim genannt, als sie in Erfüllung ihrer Gefolgschaftspflicht für ihren Landesherrn zusammen mit den Bediensteten der Amtsburg und den Schützen von Bockenem die von den Bauern des Dorfes Schlewecke verweigerten Zehntabgaben gewaltsam einzogen. Und schon im nächsten Jahr (1459) schildern Seesener Amtsrechnungen von weiteren Einsätzen der Seesener Schützen, die wiederum gegen säumige Bauern in Schlewecke gerichtet waren.

Zwei Hinweise in den Amtsrechnungen von 1511 und 1514, in denen von einem Schuttenanger bzw. einem Schuttenwalle die Rede ist, weisen bereits auf die die teilweise Anwendung von Feuerwaffen hin, die einen Wall zur Absicherung des Schießstandes notwendig machten.

In der Hildesheimer Stiftsfehde sehen wir die Seesener Schützen nicht nur auf den Wällen ihrer Vaterstadt, sondern zusammen mit ihren Waffengenossen aus Gandersheim auf zahllosen Raubzügen in den angrenzenden bischöflichen Ämtern.

Urkunden aus den Jahren 1572 und 1585 berichten vom Bau eines überdachten Schießstandes und von Übungsschießen, die die Wehrbereitschaft der Schützenmannschaft fördern sollten. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts setzte dann eine Entwicklung ein, die das Seesener Schützenwesen aus den starr von den Stadtprivilegien geformten mittelalterlichen Verhältnissen löste.

Der erste Schritt wurde getan, als 1741 Stadt und Schützen, die damals zum ersten Mal als selbständige Organisation auftraten, die Gestaltung ihres Freischießens regelten, um u. a. die Kosten des Schützenkönigs in Grenzen zu halten. Nicht ahnend, daß mit dieser Abmachung eine bis heute geltende Tradition begründet wurde.

Vom 15. 6. 1784 datiert die älteste noch erhaltene Schützenordnung, die den Ablauf des Freischießens weiter entwickelte. Zwar war die Bürgerschaft noch Trägerin des Schützenfestes, doch flossen die Standgelder bereits dem Schützenvogt zu. Alsbald hatte die Stadt nur noch rein aufsichtsbehördliche Funktionen, bis auch diese 1924 mit der Städteordnung aufgehoben wurden. Danach konnte die Schützengesellschaft ihre Belange eigenverantwortlich regeln. Eine Tatsache, die allerdings an dem traditionell guten Verhältnis zur Stadt bis heute nichts geändert hat.

Die Gleichschaltung der Vereine und ihre Unterordnung unter Gliederungen der NSDAP führten 1945 zur Auflösung der Schützengesellschaft und zur Beschlagnahme des Vermögens, das erst 1951 zurückgegeben wurde. Damit begannen ein neuer Anfang und mit der städtebaulichen Entwicklung neue Probleme.


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